
Das Herzogtum Schleswig kristallisierte sich im 12. Jahrhundert als eigenständiges Staatsgebilde heraus, gehörte jedoch bis 1864 als königlich-dänisches Lehen und durch eine Personalunion zur dänischen Krone. Es umfasste das Gebiet zwischen der Königsau im Norden und der Eider im Süden. Schon seit 1460 bestanden enge Beziehungen zum deutschen Herzogtum Holstein, das ebenfalls durch eine Personalunion den dänischen König zum Oberhaupt hatte. Im nördlichen Teil des Herzogtums sprach man überwiegend Dänisch; Verwaltungssprache war jedoch deutsch. Die Grenze zwischen deutscher und dänischer Kirchensprache sollte sich später auch als Gesinnungsgrenze abzeichnen, da sie ungefähr entlang der heutigen Staatsgrenze verlief. Wirtschaftlich war Schleswig eher gen Süden ausgerichtet und bildete mit Holstein eine Einheit.
Zwischen Dänemark und Preußen
Mit dem Aufkommen nationaler Strömungen um 1830 kam es zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Dänen in den Herzogtümern, da Dänemark mit einer neuen Verfassung Schleswig politisch in das Königreich einbeziehen wollte. Es entstanden eine schleswig-holsteinische (deutsche) sowie eine dänische Bewegung. Zum Deutschtum bekannte sich neben dem deutschen Holstein vor allem der Süden Schleswigs sowie innerhalb des gesamten Herzogtums Schleswig die Mittelschicht, d.h. Beamte, Kaufleute, Pastoren und ein Großteil der Bevölkerung in den Städten, auf dem Lande vor allem Großbauern und nicht zuletzt der Herzog Christian August von Augustenburg und sein Sohn Friedrich, die ein vereinigtes Schleswig-Holstein im deutschen Bund mit sich selbst als konstitutionelle Regenten erstrebten. Es folgte die schleswig-holsteinische Erhebung bzw. der erste Schleswigsche Krieg von 1848 bis 1851, der mit der Niederlage der (deutschen) Schleswig-Holsteiner endete. Von 1851 bis 1864 versuchte Dänemark durch nationalistische Maßnahmen (Sprachreskripte, Ausweisungen etc.) kulturelle Hoheit über weite Teile des Landes zu erlangen, die Bevölkerung hielt jedoch größtenteils an ihrer deutschen Identität fest. 1864 folgte der Deutsch-Dänische bzw. zweite Schleswigsche Krieg, der dieses Mal mit der Niederlage Dänemarks gegen Preußen und Österreicher endete, wodurch das Herzogtum Schleswig letztlich preußische Provinz wurde.
Der Erste Weltkrieg
Unter Berufung auf das vom amerikanischen Präsidenten Wilson proklamierte Selbstbestimmungsrecht der Völker und den Artikel V des Prager Friedens von 1866, der eine Volksabstimmung in Schleswig vorsah, wurde nach dem Ersten Weltkrieg 1920 im nördlichen Schleswig ein Referendum abgehalten. Die Grenzen der Abstimmungsgebiete wurden von Dänemark bestimmt, ebenso die Abstimmungsmodalitäten: Bei der Abstimmung in Nordschleswig war das Gesamtergebnis des Gebietes entscheidend („En-bloc-Abstimmung“), während in der zweiten Zone gemeindeweise abgestimmt wurde, wobei Dänemark sich erhoffte, auch die Stadt Flensburg und weitere grenznahe Gebiete zu gewinnen, jedoch nicht Gefahr laufen wollte, den gesamten nördlichen Block infolge des Bevölkerungsgewichts Flensburgs zu verlieren. Das Ergebnis der etwa 100.000 Stimmberechtigten in Nordschleswig ergab 74,9 % Prozent für den Anschluss an Dänemark bei 25,1 % Prozent für den Verbleib beim Deutschen Reich, wobei alle Städte mehrheitlich für den Verbleib bei Deutschland stimmten, die Landbevölkerung jedoch im Gegensatz weitestgehend für Dänemark votierte. Neben deutschen Hochburgen mit Dreiviertelmehrheiten wie der Stadt Tondern und dem Flecken Hoyer (76 % und 73 %) und knappen Mehrheiten von 54 % in Apenrade und 55 % in Sonderburg, gab es auch in einigen Gemeinden im Süden und Osten Mehrheiten für den Verbleib bei Deutschland. Vor allem das Umland Tonderns, das bis zur Grenze mehrheitlich zu Deutschland tendierte, war strittig.

Der deutsche Historiker Johannes Tiedje schlug nach der Abstimmung in der 2. Abstimmungszone, die komplett für Deutschland votierte, vor, das mehrheitlich deutsche nördliche Gebiet des Landkreises Tondern seinem Hinterland, dem südlichen Teil des Landkreises Tondern und damit auch Deutschland zuzuschlagen, so dass beidseitig der neuen Grenze gleich starke Minderheiten entstünden. Diesen Vorschlag lehnte Dänemark jedoch ab. Bei der folgenden Grenzziehung blieben somit die grenznahen deutschen Mehrheiten im südlichen Nordschleswig unberücksichtigt. Parallel dazu wollte eine nationale Bewegung in Dänemark Flensburg einverleiben, das wirtschaftlich gesehen für Nordschleswig stets ein Zentrum gewesen war. Die dänische Regierung lehnte jedoch die Unterstützung solcher Grenzrevisionsansprüche ab. Da die dänische Regierung bei den Alliierten eine Wassergrenze gefordert hatte – nur eine solche sei kontrollierbar -, verläuft seitdem die heutige Staatsgrenze entlang des Scheidebaches im Osten und der Vidå (deutsch: Wiedau) im Westen und es verblieben unmittelbar nördlich der Grenze ca. 25.500 Deutsche, südlich der Grenze ca. 12.800 Dänen.
Die deutsche Minderheit musste sich also auf ein Leben im dänischen „Herbergstaat“ einstellen. Nach Gründung des Schleswigschen Wählervereins 1920 traten sofort Gegensätze zum dänischen Staat auf, weil die Grenzziehung als ungerecht empfunden und eine Grenzrevision gefordert wurde.
Einerseits wurde der deutschen Minderheit trotz ihrer ablehnenden Haltung Dänemark gegenüber weiterhin die Möglichkeit gegeben, ein kulturelles Eigenleben zu führen, was zum Ausdruck in der Duldung deutscher Vereine und Tageszeitungen, im Aufbau eines deutschen Schulwesens mit deutscher Unterrichtssprache in öffentlichen und privaten Schulen, in der Weiterführung oder Errichtung von Kindergärten, der Gründung eines deutschen Büchereiwesens sowie im Fortbestand eines (reduzierten) deutschsprachigen Kirchenlebens kam. Auf der anderen Seite machten nationalistische Kreise der Dänen keinen Hehl daraus, dass sie die deutsche Volksgruppe schnellstens assimilieren wollten. Der bedeutende dänische Politiker H.P. Hansen sagte, dass die deutsche Minderheit in wenigen Jahren verschwinden würde wie Tau in der Sonne. Es wurden auch entsprechende Maßnahmen ergriffen: Nachdem Deutsch und Dänisch Jahrhunderte hindurch als Kirchensprache gleichberechtigt gewesen waren, wurde 1923 allein Dänisch als offizielle Kirchensprache eingeführt. Im selben Jahr wurde durch die Einführung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen die Zuwanderung aus dem Süden unterbunden und deutsche Staatsbürger ausgewiesen, während Zuwanderungen aus dem sogenannten Reichsdänemark und dänische Einrichtungen wie Volkshochschulen, Kasernen und staatliche Betriebe stark gefördert sowie in der Landwirtschaft nationale Siedlungspolitik getrieben wurden.
Repressalien und Diskriminierung nach dem Zweiten Weltkrieg
Mit dem Zweiten Weltkrieg trat wieder eine Veränderung ein. Das Deutsche Reich gliederte 1940 das strittige Gebiet ein. Am 5. Mai 1945, als die deutschen Truppen in Dänemark kapitulierten, wurde die deutsche Minderheit kollektiv „bestraft“. Das Haus der deutschen Tageszeitung, der Bismarckturm der deutschen Versammlungsstätte auf dem Knivsberg und weitere deutsche Denkmäler wurden gesprengt, Bomben in deutsche Geschäfte geworfen und Versammlungshäuser deutscher Vereine abgebrannt. Tausende Deutsche – vor allem der männliche Teil der Volksgruppe – wurden verhaftet, in Lager gesteckt und zunächst in „Schutzhaft“ gehalten, unabhängig von Parteimitgliedschaft oder Kriegsteilnahme. Später wurden 2.948 von ihnen nach Gesetzen mit rückwirkender Kraft (sogenannter Rechtsabrechnung) zu Gefängnisstrafen von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Fast jede deutsche Familie in Nordschleswig war von der sogenannten Rechtsabrechnung betroffen.

Dänemark hielt sich auch am privaten Eigentum der Deutschen in Dänemark schadlos, deren Einrichtungen sämtlich beschlagnahmt und später ebenfalls nach Gesetzen mit rückwirkender Kraft enteignet wurden. Deutsche Bauern wurden enteignet, viele Deutsche aus Dänemark ausgewiesen und vertrieben. Die liberale Gesetzgebung der Vorkriegsjahre wurde 1945 vom dänischen Parlament aufgehoben. Ein Schulgesetz ließ zwar die Errichtung von Privatschulen auf Volksschulebene zu, jedoch ohne Examensrechte für die Schulen. Und weil die Lehrer entweder mit Berufsverbot belegt worden waren oder das Land verlassen mussten und die Gebäude der Minderheit vom dänischen Staat konfisziert wurden, machte der Mangel an Lehrern und Gebäuden einen Unterricht fast unmöglich. Die Neugründung des „Deutschen Schul- und Sprachvereins für Nordschleswig“ als Träger eines deutschen Schulwesens im Herbst 1945 konnte nur bewirken, dass in sehr bescheidenem Umfang deutscher Unterricht in einer Volksschule angeboten wurde. Erst Anfang der fünfziger Jahre gelang es, 13 der enteigneten Schulgebäude zurückzukaufen, so dass nicht mehr in Privathäusern unterrichtet werden musste. Die etwa 5.000 Kinder der deutschen Schulen und Kindergärten bei Kriegsende mussten bis dahin zumeist zwangsweise in dänischen Schulen eingegliedert werden, wobei Deutsch hier erst im 7. Schuljahr als Fremdsprache gelehrt wurde.
Ab 1945 musste die Infrastruktur der Minderheit wieder von Grund auf erneuert werden. Die Weiterexistenz der deutschen Volksgruppe selbst war gefährdet. 1955 wurden in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen die jeweilige Minderheit in Deutschland und Dänemark anerkannt und ihre Rechte bestätigt. Für die deutsche Minderheit waren die Ergebnisse der Verhandlungen von 1955 eine Enttäuschung, trotz der in den Erklärungen von Bonn und Kopenhagen garantierten Toleranz der jeweiligen Minderheit gegenüber, denn ihre Forderung nach Amnestie und Rückgabe des enteigneten Eigentums wurden von dänischer Seite als Einmischung in innerdänische Angelegenheiten betrachtet und zurückgewiesen.
Heute
Die deutsche Volksgruppe ist heute im Königreich Dänemark als einzige Minderheit mit ihrer sprachlichen und kulturellen Besonderheit entsprechend der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und durch die Charta zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen anerkannt.